Jugendliche unter 16 Jahren:
Zutritt nur mit Erziehungsberechtigtem oder Erziehungsbeauftragtem*, Aufenthalt auch nach 24 Uhr
Jugendliche 16-17 Jahre:
Ohne Erziehungsberechtigtem oder Erziehungsbeauftragtem*: Aufenthalt bis 24 Uhr
Mit Erziehungsberechtigtem oder Erziehungsbeauftragtem*: Aufenthalt auch nach 24 Uhr
Ab 18 Jahren keine Einschränkung.
*) Ein Erziehungsbeauftragter darf maximal für 2 Minderjährige die Aufsicht übernehmen und darf nicht alkoholisiert sein.
Download Erziehungsbeauftragung/Muttizettel siehe unten.
Zutritt zur Bar erst ab 18 Jahren!
Auf dem Veranstaltungsgelände ist der Konsum von Alkohol und Tabakwaren durch Jugendliche verboten!
Die gesetzlichen Regelungen des § 9 und 10 JuSchG (Alkoholabgabe und –konsum) gelten auf dem gesamten Veranstaltungsgelände.
Gerätehaus: Hauptstraße 42 ∙ 91610 Insingen
Träger: Gemeinde Insingen ∙ Hausener Str. 7 ∙ 91610 Insingen